Osnabrück
 

Wallenhorst

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04.02.12, 15:27 Uhr

15 Jahre hat der PKW-Hänger auf dem Parkplatz vorm Haus Gestanden, (Sackgasse )jetz bekam ich Post, dass er entfernt werden muss sonnst droht Busgeld.[]Anzeige durch einen lieben Nachbarn, ungenannt Bin 70% behindert und brauche ihn für den Transport meines Behinderten-Rades

 

7 Antworten

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04.02.12, 20:26 Uhr

Hallo Klaus,

hast Du schon versucht, Deine Situation dem Ordnungsamt zu schildern ? Evtl. kann Dir ja auch die Abteilung weiterhelfen, die Dich angeschrieben und das Bußgeld angedroht hat.
Vielleicht kannst Du aufgrund Deiner Behinderung eine Sondergenehmigung bekommen.

Mfg
Ute

 
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04.02.12, 20:38 Uhr

Wenn der Anhänger innerhalb von zwei Wochen mehrmals bewegt wird , gibt es wohl keine Probleme. Man stellt das Auto ja auch immer an die gleiche Stelle ab ( wenn es geht).. Ansonsten den Anhänger mal weiter wegstellen. Recht hat der Anzeiger , aber in einer Sackgasse, das ist schon stark.


Bearbeitet: 04.02.12, 20:39 Uhr von (Name nicht öffentlich)

 
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04.02.12, 23:30 Uhr

Hallo Klaus,
wende Dich doch mal an den Fachbereich Bürger und Ordnung-Straßenverkehr- und stelle einen Antrag auf Sondergenehmigung. Hatte einen ähnlichen Fall und eine Genehmigung bekommen, die Mitarbeiter handeln eigendlich ganz nett und komplikationslos.

 
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05.02.12, 00:04 Uhr

Hallo Klaus ! Vieleicht kann dir ja der Behinderten Beirat der Stadt weiterhelfen. Gerade weil du den Anhänger für dein Behinderten-Rad brauchst. Ja, die lieben Nachbarn müssen es nicht immer sein ,es gibt auch Zeitgenossen die mit Ihrem Fahrrad/ Auto durch die Stadt fahren ,um Falschparker, ect..... anzuzeigen. Die haben dann bestimmt einen guten Tag gehabt, wenn sie einen ansch..... können. Wünsche das du die richtige Hilfe bekommst.Gruß Gerda

 
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06.02.12, 10:51 Uhr

 

Hallo Klaus,

hast Du schon versucht, Deine Situation dem Ordnungsamt zu schildern ? Evtl. kann Dir ja auch die Abteilung weiterhelfen, die Dich angeschrieben und das Bußgeld angedroht hat.
Vielleicht kannst Du aufgrund Deiner Behinderung eine Sondergenehmigung bekommen.

Mfg
Ute



hallo Ute, schönen Dank für Deinen Rat, habe bei der zuständigen Stelle angefragt, bekam zur Antwort, dass ich beim Kauf der Wohnung das hätte schon einplanen können, dass ich mal einen Platz für den Hänger brauche....... die Wohnung habe ich vor 25 Jahren gekauft, der Unfall war vor 15 Jahren.Nett nicht war??????

Gruß Klaus

 
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07.02.12, 22:59 Uhr

Hallo Klaus,
Termine lassen sich schon telefonisch vereinbaren. Doch Dein Anliegen braucht mehr Zuwendung, Dein persönliches Erscheinen vielleicht sogar mit Fotos Deines behindertengerechten Fahrrades beim zuständigen Amtsleiter plus Unterstürzung seitens des Behinderten Beirates und den Seniorenbeirat nicht zu vergessen.
Und am Telefon ist in Deinem Fall sicher weniger mehr.
Es gehört ein wenig Mut dazu, den wünsche ich Dir.


Glück ist die Sonne des Augenblicks (El. v. B.)

 
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08.02.12, 22:11 Uhr

Wenn du den Anhänger zwischendurch wegfährst, beendest du damit den Parkvorgang und beginnst mit deiner Rückkehr einen erneuten Parkvorgang. Ab Diesem Zeitpunkt laufen die zwei Wochen höchstparkdauer erneut.
Das ist etwa so wie wenn du mit Parkscheibe hältst. Nach der Höchstparkdauer darfst du nicht einfach die Parkscheibe vordrehen, sondern musst dein Fahrzeug, wenn auch nur sehr kurz bewegen und neu einparken. Die Polizei bzw. das Ordnungsamt kontrolliert das, indem sie auf den Reifen unaufffällige farbliche Markierungen hinterlassen. Daran können sie erkennen, ob das Fahrzeug pausenlos gestanden hat (Punkt noch immer an der gleichen Stelle) oder bewegt wurde (Punkt woanders).